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   BFH, 26.11.1985 - IX R 1/81   

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https://dejure.org/1985,1493
BFH, 26.11.1985 - IX R 1/81 (https://dejure.org/1985,1493)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1985 - IX R 1/81 (https://dejure.org/1985,1493)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1985 - IX R 1/81 (https://dejure.org/1985,1493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 10c Abs. 3 und 4, § 32a Abs. 5 und 6, § 38, § 38b, § 38c; GG Art. 3 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit - Verwitweter Arbeitnehmer - Verdoppelung der Sonderausgabenhöchstbeträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 145, 383
  • FamRZ 1986, 805 (Ls.)
  • BB 1986, 1066
  • BStBl II 1986, 353
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69

    Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im

    Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 1/81
    Hierbei kann der Senat offenlassen, ob der Gesetzgeber im Hinblick auf die Entscheidungen des BVerfG vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 (BVerfGE 33, 90) und 1 BvL 30/70 (BVerfGE 33, 106) gehalten war, durch § 10c Abs. 4 Satz 2 EStG die Regelung der doppelten Vorsorgepauschale auszudehnen.
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 30/70

    Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im

    Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 1/81
    Hierbei kann der Senat offenlassen, ob der Gesetzgeber im Hinblick auf die Entscheidungen des BVerfG vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71 (BVerfGE 33, 90) und 1 BvL 30/70 (BVerfGE 33, 106) gehalten war, durch § 10c Abs. 4 Satz 2 EStG die Regelung der doppelten Vorsorgepauschale auszudehnen.
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 1/81
    Als willkürlich in diesem Sinne ist anzusehen, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (Beschluß des BVerfG vom 6. Dezember 1983 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, 354, BStBl II 1984, 72).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 1/81
    Geringfügige oder nur in besonderen Fällen auftretende Ungleichheiten sind jedoch unbeachtlich (Urteil des BVerfG vom 20. Dezember 1966 1 BvR 320/57, 70/63, BVerfGE 21, 12, 27, BStBl III 1967, 7).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen)

    Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 1/81
    Abgesehen davon, daß ein verwitweter Arbeitnehmer nach dieser Regelung sogar schlechtergestellt sein könne und nur bei einem über 30.100 DM liegenden Arbeitslohn höhere Beträge abziehen könne als der verwitwete selbständig Tätige und dies auch nur in dem einen Jahr nach dem Tod des Ehegatten, lasse die Gesamtregelung der Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersversorgungsbezügen keine gravierende Benachteiligung der selbständig Tätigen erkennen (vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 2. Mai 1978 1 BvR 136/78, Der Betrieb - DB - 1978, 1670, und vom 25. Oktober 1977 1 BvR 15/75, BVerfGE 46, 224 f., BStBl II 1978, 125, sowie vom 26. März 1980 1 BvR 121, 122/76, BVerfGE 54, 11, BStBl II 1980, 545).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 1/81
    Abgesehen davon, daß ein verwitweter Arbeitnehmer nach dieser Regelung sogar schlechtergestellt sein könne und nur bei einem über 30.100 DM liegenden Arbeitslohn höhere Beträge abziehen könne als der verwitwete selbständig Tätige und dies auch nur in dem einen Jahr nach dem Tod des Ehegatten, lasse die Gesamtregelung der Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersversorgungsbezügen keine gravierende Benachteiligung der selbständig Tätigen erkennen (vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 2. Mai 1978 1 BvR 136/78, Der Betrieb - DB - 1978, 1670, und vom 25. Oktober 1977 1 BvR 15/75, BVerfGE 46, 224 f., BStBl II 1978, 125, sowie vom 26. März 1980 1 BvR 121, 122/76, BVerfGE 54, 11, BStBl II 1980, 545).
  • BVerfG, 02.05.1978 - 1 BvR 136/78
    Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 1/81
    Abgesehen davon, daß ein verwitweter Arbeitnehmer nach dieser Regelung sogar schlechtergestellt sein könne und nur bei einem über 30.100 DM liegenden Arbeitslohn höhere Beträge abziehen könne als der verwitwete selbständig Tätige und dies auch nur in dem einen Jahr nach dem Tod des Ehegatten, lasse die Gesamtregelung der Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersversorgungsbezügen keine gravierende Benachteiligung der selbständig Tätigen erkennen (vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 2. Mai 1978 1 BvR 136/78, Der Betrieb - DB - 1978, 1670, und vom 25. Oktober 1977 1 BvR 15/75, BVerfGE 46, 224 f., BStBl II 1978, 125, sowie vom 26. März 1980 1 BvR 121, 122/76, BVerfGE 54, 11, BStBl II 1980, 545).
  • BFH, 07.06.1989 - X R 12/84

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Revision - Fristablauf

    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl. die Nachweise im BFH-Urteil vom 26. November 1985 IX R 1/81, BFHE 145, 383, BStBl II 1986, 353) ist der Gleichheitssatz nur dann verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung kein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst einleuchtender Grund finden läßt und deshalb die gesetzliche Regelung als willkürlich anzusehen ist.

    Geringfügige oder nur in besonderen Fällen auftretende Ungleichheiten sind unbeachtlich (BFHE 145, 383, BStBl II 1986, 353, m.w.N.).

  • FG Hamburg, 04.03.1997 - II 95/94

    Anspruch auf abweichende Festsetzung festgesetzer Abzugsteuer; Unbilligkeit der

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  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2000 - 9 K 131/00

    Erhebung von Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

    Der Gesetzgeber hat vor allem bei der Ordnung von Massenerscheinungen und deren Abwicklung einen - freilich nicht unbegrenzten - Raum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BStBl II 2000, 162 ; BVerfGE 96, 1 ; BFH-Urteil vom 26. November 1985 IX R 1/81, BStBl II 1986, 353 ).
  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2000 - 9 K 258/00

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des besonderen Kirchgelds in

    Der Gesetzgeber hat vor allem bei der Ordnung von Massenerscheinungen und deren Abwicklung einen - freilich nicht unbegrenzten - Raum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfGE 101, 297 ; 96, 1; BFH-Urteil vom 26. November 1985 IX R 1/81, BFHE 145, 383, BStBl II 1986, 353 ).
  • BFH, 25.03.1986 - IX R 4/83

    Verfassungsmäßigkeit - Sonderausgaben - Unterhalt - Scheidung - Dauernde Trennung

    Daher müssen sie, um praktikabel zu sein, die Sachverhalte, an die sie dieselben steuerrechtlichen Folgen knüpfen, typisieren und können insoweit in gewissem Umfang die Besonderheiten von Einzelfällen vernachlässigen (BVerfGE 13, 331, 341; BFH-Urteil vom 26. November 1985 IX R 1/81, BFHE 145, 383, BStBl II 1986, 353).
  • BFH, 16.11.1990 - III R 196/86

    Sachliche Billigkeitsgründe für eine niedrige Festsetzung von Steuern und

    Zwar sollten mit der zeitlich begrenzten Anwendung des Splittingtarifs auf Verwitwete Härten vermieden und insbesondere sollte verhindert werden, daß beim Tod eines Ehegatten für den Überlebenden alsbald eine steuerliche Schlechterstellung eintritt (Begründung zu Art. 1 Nr. 23 des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1958, BTDrucks 3/260 S. 58; BFH-Urteil vom 26. November 1985 IX R 1/81, BFHE 145, 383, BStBl II 1986, 353).
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